Heute haben Arbeitnehmer, die in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt arbeiten, Feiertag. 🎉 Es werden die Heiligen Drei Könige gefeiert. 🎆
Da der Sitz unserer Kanzlei in Gernsheim/Südhessen ist, bin ich heute Morgen zur Arbeit gefahren, und das, obwohl an meinem Wohnort in Mannheim Feiertag ist und die Heuballen über die Straßen rollten.🚙
Ich frage mich, ob ich denn heute frei gehabt hätte, wenn ich zu Hause im Home-Office arbeiten würde? 💻
Und in der Tat – für die Geltung von Feiertagen kommt es auf den Arbeitsort des Arbeitnehmers und nicht auf den Betriebssitz des Arbeitgebers an. Wer also beispielsweise bei einem Arbeitgeber mit Sitz in Hessen arbeitet und pandemiebedingt im Home-Office an seinem Wohnort in Mannheim arbeitet, darf nach dem Arbeitszeitgesetz heute nicht beschäftigt werden.
Die Kanzlei UNGER wünscht Euch noch ein frohes neues Jahr 2022!🎉🥂🍀 Wir hoffen, ihr seid gut reingestartet…🚀
Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht
Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms