Verliere ich meinen Namen bei einer Erwachsenenadoption?

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Einleitung:

Viele Menschen verbinden eine Adoption mit der Vorstellung, dass automatisch auch der Familienname geändert wird.

Gerade bei Erwachsenenadoptionen führt dies häufig zu Unsicherheiten.

Muss die adoptierte Person den Namen des Annehmenden annehmen? Kann der bisherige Geburtsname beibehalten werden? Und welche Änderungen gelten seit dem 1. Mai 2025?

Diese Fragen sind für viele Betroffene von großer Bedeutung. Schließlich ist der eigene Name häufig über Jahrzehnte hinweg Teil der persönlichen und beruflichen Identität.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Namensfolgen eine Erwachsenenadoption hat und welche neuen Möglichkeiten das Namensrecht seit dem 01.05.2025 vorsieht.

Was ist eine Erwachsenenadoption?

Von einer Erwachsenenadoption spricht man, wenn eine volljährige Person adoptiert wird.

Anders als bei Minderjährigen steht dabei regelmäßig nicht die elterliche Sorge im Mittelpunkt.

Häufige Gründe für eine Erwachsenenadoption sind:

  • langjährige familiäre Bindungen,
  • soziale Eltern-Kind-Verhältnisse,
  • Absicherung familiärer Beziehungen,
  • erbrechtliche Erwägungen,
  • Wunsch nach rechtlicher Familienzugehörigkeit.

Die Adoption erfolgt durch gerichtlichen Beschluss.

Welche Auswirkungen hat eine Erwachsenenadoption auf den Namen?

Die Namensführung gehört zu den wichtigsten Rechtsfolgen einer Adoption.

Bislang war die Rechtslage für viele Betroffene unbefriedigend.

Der adoptierte Erwachsene musste grundsätzlich den Familiennamen des Annehmenden als neuen Geburtsnamen übernehmen.

Dadurch ging der bisherige Geburtsname regelmäßig verloren.

Warum war die bisherige Regelung umstritten?

Der Familienname ist weit mehr als eine bloße Bezeichnung.

Er ist häufig Ausdruck von:

  • Identität,
  • Persönlichkeit,
  • familiärer Herkunft,
  • beruflicher Reputation,
  • sozialer Zugehörigkeit.

Viele adoptierte Erwachsene hatten sich bereits über Jahrzehnte hinweg mit ihrem Namen im privaten und beruflichen Leben etabliert.

Die zwingende Aufgabe des bisherigen Geburtsnamens wurde deshalb vielfach als erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht empfunden.

Was ändert sich seit dem 1. Mai 2025?

Zum 1. Mai 2025 trat eine wichtige Reform des Namensrechts in Kraft.

Seitdem können adoptierte Volljährige ihren bisherigen Geburtsnamen behalten.

Die automatische Übernahme des Namens des Annehmenden ist nicht mehr zwingend.

Dadurch erhalten Betroffene deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten.

Kann ich meinen bisherigen Namen behalten?

Ja.

Nach der neuen Rechtslage können adoptierte Erwachsene der Namensänderung widersprechen.

Der bisherige Geburtsname bleibt dann erhalten.

Dies ermöglicht eine Adoption, ohne dass die bisherige persönliche oder berufliche Identität aufgegeben werden muss.

Wie erfolgt der Widerspruch gegen die Namensänderung?

Der Widerspruch ist an bestimmte Formvorschriften gebunden.

Er muss in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden.

Die öffentliche Beglaubigung dient der Rechtssicherheit und dokumentiert eindeutig den Willen der adoptierten Person.

Warum wurde das Namensrecht geändert?

Der Gesetzgeber reagierte auf Kritik aus Praxis, Wissenschaft und Rechtsprechung.

Viele Betroffene empfanden die bisherige Rechtslage als nicht mehr zeitgemäß.

Die Reform verfolgt insbesondere das Ziel,

  • das Persönlichkeitsrecht zu stärken,
  • individuelle Lebensentwürfe zu berücksichtigen,
  • mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen,
  • die Bedeutung gewachsener Identitäten anzuerkennen.

Welche Vorteile bringt die neue Regelung?

Die Gesetzesänderung bietet zahlreiche praktische Vorteile.

Erhalt der beruflichen Identität

Viele Menschen sind unter ihrem bisherigen Namen beruflich bekannt.

Durch die Beibehaltung des Namens werden aufwendige Änderungen vermieden.

Schutz der persönlichen Identität

Der Geburtsname bleibt als Teil der eigenen Lebensgeschichte erhalten.

Mehr Entscheidungsfreiheit

Die betroffene Person kann selbst entscheiden, ob sie den bisherigen Namen behalten oder den Namen des Annehmenden übernehmen möchte.

Welche Rolle spielt die öffentliche Beglaubigung?

Die öffentliche Beglaubigung ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren zur Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift.

Im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen die Namensänderung sorgt sie dafür, dass die Erklärung rechtssicher dokumentiert wird.

Dadurch kann zweifelsfrei festgestellt werden, dass die Erklärung tatsächlich von der betreffenden Person abgegeben wurde.

Kurz erklärt: Kann ich bei einer Erwachsenenadoption meinen Namen behalten?

Ja. Seit dem 1. Mai 2025 können adoptierte Volljährige der automatischen Namensänderung widersprechen und ihren bisherigen Geburtsnamen behalten. Der Widerspruch muss in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Die Gesetzesänderung stärkt die persönliche und berufliche Identität adoptierter Erwachsener.

Häufig gestellte Fragen zur Erwachsenenadoption und Namensänderung

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