Die Identifizierungspflicht des Notars!

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Das Beurkundungsgesetz regelt die Pflicht des Notars, die an einer Beurkundung beteiligten Personen zu identifizieren⚠️

Was für Möglichkeiten hat er hierbei ❓

🔷 Das sicherste Hilfsmittel zur Überprüfung der Identität einer erschienenen Person ist der Personalausweis oder der Reisepass 🪪

Good to know: Auf den Ablauf der Gültigkeitsdauer kommt es nicht an💡

🔷 Eine Identifizierung kann aber auch anhand sonstiger amtlicher Lichtbildausweise erfolgen, wie zum Beispiel Führerscheinen oder Schwerbehindertenausweisen 🪪

🔷 Kann kein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden, kann der Notar seiner Pflicht in absoluter Ausnahme auch dadurch nachkommen, dass eine ihm als zuverlässig bekannte Person ihm die beteiligte Person vorstellt 🗣️

🔷 Ist die an der Beurkundung beteiligte Person dem Notar persönlich bekannt, kann sogar von der Identitätsprüfung absehen werden💡

⚠️ Wichtig ⚠️

Im Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes, also zum Beispiel beim Immobilienkauf, gelten strengere Vorgaben. Hier muss die Identifizierung insbesondere anhand eines gültigen amtlichen Ausweises erfolgen ❗️❗️❗️

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt & Notar

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