Die Anrechnung der Entwurfsgebühr auf die Beurkundungsgebühr!

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Was passiert eigentlich, wenn dem Notar der Auftrag erteilt wurde, einen Entwurf zu fertigen, es dann aber dann doch nicht zur Beurkundung kommt❓

In diesem Fall ist der Notar dazu angehalten, eine sogenannte Entwurfsgebühr abzurechnen 💡

Können diese Gebühren im Nachgang auf eine Beurkundungsgebühr angerechnet werden, wenn es dann doch noch zu einer Beurkundung kommt ❓

Die Antwort lautet JA, wenn die Beurkundung innerhalb von 6 Monaten nach Abrechnung der Entwurfsgebühr erfolgt💡

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt und Notar

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