Was passiert eigentlich, wenn dem Notar der Auftrag erteilt wurde, einen Entwurf zu fertigen, es dann aber dann doch nicht zur Beurkundung kommt❓
In diesem Fall ist der Notar dazu angehalten, eine sogenannte Entwurfsgebühr abzurechnen 💡
Können diese Gebühren im Nachgang auf eine Beurkundungsgebühr angerechnet werden, wenn es dann doch noch zu einer Beurkundung kommt ❓
Die Antwort lautet JA, wenn die Beurkundung innerhalb von 6 Monaten nach Abrechnung der Entwurfsgebühr erfolgt💡
Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt und Notar
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