Berge von Akten! Was passiert damit? Es war mal wieder soweit in unserer Kanzlei. Der Container für die Aktenvernichtung wurde bestellt. Berge von Akten wurden aus unseren Archiven im Keller heraufgeschleppt. Hintergrund ist, dass die Bundesrechtsanwaltsordnung eine Aufbewahrungszeit von sechs Jahren für von Rechtsanwälten geführten Handakten vorsieht. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. In der Regel werden die Handakten in unserer Kanzlei für die Dauer von zehn Jahren archiviert. Mit Blick auf haftungsrechtliche Gesichtspunkte können aber auch längere Aufbewahrungszeiten in Frage kommen. Das gilt insbesondere für erbrechtliche Mandate. Hier kommt vereinzelt eine Aufbewahrungszeit von 30 Jahren in Betracht – Hintergrund ist, dass Ansprüche, die auf einem Erbfall beruhen oder deren Geltendmachung die Kenntnis einer Verfügung von Todes wegen voraussetzt, spätestens in 30 Jahren nach der Entstehung des Anspruchs verjähren.
Gott sei Dank tickt allmählich die Uhr für die zeit- und kraftintensive Aktenverwaltung bzw. Aktenvernichtung. In Zukunft wird die elektronisch geführte Handakte auch in diesem Bereich zu einer großen Erleichterung führen.
Apropos Aktenarchiv – Wer schon einmal bei uns in der Kanzlei in Gernsheim war, weiß vielleicht, dass wir ein ganz besonderes Aktenarchiv haben. Wer weiß es?
Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger
Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms