Mit großen Schritten gehen wir auf den Winter zu.☃️ Tiefere Raumtemperaturen sollen Energie und damit auch Kosten sparen.❄️⚡
Grenzen für die Temperaturen am Arbeitsplatz regelt die Arbeitsstättenverordnung. Danach gilt grundsätzlich folgendes: Bei leichten Arbeiten im Sitzen müssen mindestens +20 Grad gewährleistet sein (klassische Bürotätigkeit). Bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen müssen es nur noch +17 Grad sein und bei schweren Arbeiten genügen selbst noch +12 Grad.🌡️
Per Verordnung erlaubt der Gesetzgeber jetzt, dass die Temperatur am Arbeitsplatz bei leichten Tätigkeiten im Sitzen mindestens +19 Grad und mittelschweren Tätigkeiten im Stehen oder Gehen mindestens + 16 Grad sein muss. Er erlaubt also eine Temperatursenkung um 1 Grad, um Energie zu sparen.⚠️
Übrigens: Für den öffentlichen Dienst regelt die Verordnung, dass der Arbeitsraum bei leichten Tätigkeiten im Sitzen auf höchstens +19 Grad geheizt werden darf. Dort dürfen Arbeitsräume also nicht wärmer beheizt werden, wohingegen private Arbeitgeber nicht daran gehindert sind, die Arbeitsräume wärmer zu halten.💡
Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht
Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms