Der Hinweis des Notars auf gesetzliche Vorkaufsrechte beim Kauf einer Immobilie

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📌 Hinweispflicht des Notars auf gesetzliche Vorkaufsrechte

🏡 Beim Immobilienkauf muss ich als Notar auf gesetzliche Vorkaufsrechte hinweisen.
Das praxisrelevanteste Beispiel ist dabei das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde 🏛️

Konkret heißt das:

Die Gemeinde darf das Vorkaufsrecht ausüben, wenn sie das Grundstück für öffentliche Zwecke benötigt, zum Beispiel für Wohnungsbau, Infrastruktur oder städtebauliche Entwicklung 🏗️. In diesem Fall tritt sie zu den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen an die Stelle des Käufers 🤝. Das Vorkaufsrecht darf von der Gemeinde aber nichtwillkürlich ausgeübt werden, sondern nur, wenn es dem Wohl der Allgemeinheit dient ⚖️.

✅ Gut zu wissen:
Das gemeindliche Vorkaufsrecht besteht nicht
– beim Verkauf an den Ehegatten 👩‍❤️‍👨
– beim Verkauf an die eigenen Kinder 👨‍👩‍👧
– und nicht beim Verkauf einer Eigentumswohnung 🔑

👉 Und jetzt bist du dran:

Kennst du noch andere gesetzliche Vorkaufsrechte? 💬

Dr. Stefan Unger
Rechtsanwalt & Notar

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