Die anonyme künstliche Befruchtung im Lichte des Erbrechts

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Eine alleinstehende Frau, die einen Kinderwunsch 👶🏼 hat, kann sich mit Hilfe von ärztlicher Unterstützung künstlich befruchten lassen 🧑‍⚕️.

Hierbei stellt sich die spannende erbrechtliche Frage, ob der anonyme Samenspender einer Samenbank Erbe seines Kindes werden bzw. von seinem Kind beerbt werden kann❓

Die Antwort lautet: NEIN❗

Voraussetzung für ein gesetzliches Erbrecht wäre, dass die Vaterschaft des Samenspenders festgestellt wird 💡Diese Möglichkeit schließt das Gesetz jedoch für den Fall einer anonymen Samenspende aus⚠️📜. Ohne rechtliche Vaterschaft besteht damit auch kein gesetzliches Erbrecht – weder zugunsten des Samenspenders, noch zugunsten des Kindes💡

Dr. Stefan Unger, Rechtsanwalt

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