Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten Abschrift und einer Ausfertigung?

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Einleitung:

Wer an einem notariellen Verfahren beteiligt ist, erhält häufig verschiedene Dokumente vom Notar.

Dabei tauchen regelmäßig Begriffe auf wie:

  • Original
  • beglaubigte Abschrift
  • Ausfertigung

Viele Beteiligte fragen sich dann:

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer beglaubigten Abschrift und einer Ausfertigung?

Die Unterscheidung ist wichtig, denn beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Funktionen und haben unterschiedliche rechtliche Wirkungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine beglaubigte Abschrift genügt, wann eine Ausfertigung benötigt wird und warum das Original einer notariellen Urkunde regelmäßig beim Notar verbleibt.

Was ist das Original einer notariellen Urkunde?

Das Original einer notariellen Urkunde wird häufig auch als Urschrift bezeichnet.

Nach der Beurkundung verbleibt die Urschrift grundsätzlich in der Verwahrung des Notars.

Dies dient der dauerhaften Sicherung und Nachweisbarkeit der Urkunde.

Die Beteiligten erhalten daher in der Regel nicht das Original selbst, sondern andere Dokumente, die dessen Inhalt wiedergeben.

Was ist eine beglaubigte Abschrift?

Eine beglaubigte Abschrift ist eine Kopie der Urschrift.

Der Notar bestätigt hierbei, dass die Abschrift mit dem Original übereinstimmt.

Die Beglaubigung bezieht sich ausschließlich auf die inhaltliche Übereinstimmung.

Welche Funktion hat eine beglaubigte Abschrift?

Beglaubigte Abschriften dienen vor allem Nachweiszwecken.

Sie ermöglichen es, den Inhalt einer Urkunde gegenüber Dritten zu dokumentieren.

Typische Anwendungsfälle sind:

  • Vorlage bei Behörden
  • Vorlage bei Banken
  • Nachweis bereits beurkundeter Erklärungen
  • Dokumentation von Verträgen

Welche rechtliche Wirkung hat eine beglaubigte Abschrift?

Die beglaubigte Abschrift bestätigt lediglich den Inhalt der Urschrift.

Sie ersetzt das Original nicht im Rechtsverkehr.

Deshalb entfaltet sie grundsätzlich nicht dieselben rechtlichen Wirkungen wie eine Ausfertigung.

Was ist eine Ausfertigung?

Eine Ausfertigung ist mehr als eine bloße Kopie.

Sie dient als rechtlicher Vertreter der Urschrift im Rechtsverkehr.

Da das Original beim Notar verbleibt, wird die Ausfertigung verwendet, wenn die Urkunde rechtliche Wirkungen gegenüber anderen Personen oder Stellen entfalten soll.

Welche Funktion hat eine Ausfertigung?

Die Ausfertigung übernimmt die Rolle des Originals.

Sie ermöglicht es den Beteiligten, ihre Rechte aus der Urkunde geltend zu machen.

Welche rechtliche Wirkung hat eine Ausfertigung?

Die Ausfertigung vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr.

Sie entfaltet grundsätzlich dieselben rechtlichen Wirkungen wie das Original der Urkunde.

Gerade deshalb kommt ihr eine besondere Bedeutung zu.

Der wichtigste Unterschied auf einen Blick

Der wesentliche Unterschied lautet:

Beglaubigte AbschriftAusfertigung
Bestätigt die Übereinstimmung mit dem OriginalVertritt das Original im Rechtsverkehr
Dient überwiegend NachweiszweckenDient der Ausübung von Rechten
Entfaltet regelmäßig keine eigene RechtswirkungEntfaltet die rechtliche Wirkung der Urschrift
Kopie mit BestätigungsvermerkRechtlicher Stellvertreter des Originals

Warum bleibt das Original beim Notar?

Die Urschrift einer notariellen Urkunde wird dauerhaft verwahrt.

Dadurch wird sichergestellt, dass:

  • der Inhalt dauerhaft nachweisbar bleibt,
  • Manipulationen ausgeschlossen werden,
  • Ersatzdokumente erstellt werden können,
  • Rechtssicherheit gewährleistet wird.

Aus diesem Grund erhalten Beteiligte regelmäßig keine Urschrift.

Wann reicht eine beglaubigte Abschrift aus?

Eine beglaubigte Abschrift genügt häufig dann, wenn lediglich der Inhalt einer Urkunde nachgewiesen werden soll.

Beispiele:

  • Vorlage bei Behörden
  • Nachweis gegenüber Banken
  • Dokumentation gegenüber Vertragspartnern
  • Nachweis bereits abgegebener Erklärungen

Wann wird eine Ausfertigung benötigt?

Eine Ausfertigung wird benötigt, wenn die Urkunde selbst rechtliche Wirkungen entfalten soll.

Typische Beispiele sind:

  • Zustellungen
  • Vollstreckungszwecke
  • bestimmte Erklärungen im Erbrecht
  • Grundbuchverfahren
  • gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Praxisbeispiel: Rücktritt von einem Erbvertrag

Ein besonders anschauliches Beispiel ist der Rücktritt von einem Erbvertrag.

Der Rücktritt muss:

  1. notariell beurkundet werden,
  2. dem Vertragspartner wirksam zugehen.

Da die Urschrift beim Notar verbleibt, muss die Ausfertigung der Rücktrittserklärung zugestellt werden.

Eine beglaubigte Abschrift genügt hierfür nicht.

Der Grund:

Sie ersetzt die Urschrift rechtlich nicht und kann deshalb die erforderliche Rechtswirkung nicht entfalten.

Welche Bedeutung haben Ausfertigungen im Immobilienrecht?

Auch im Immobilienrecht spielen Ausfertigungen eine wichtige Rolle.

Sie werden beispielsweise benötigt bei:

Viele grundbuchrechtliche Verfahren setzen die Vorlage einer Ausfertigung voraus.

Welche Bedeutung haben Ausfertigungen im Erbrecht?

Im Erbrecht werden Ausfertigungen häufig benötigt für:

  • Erbverträge,
  • Rücktrittserklärungen,
  • Nachlassverfahren,
  • gerichtliche Verfahren.

Auch hier kommt es regelmäßig auf die rechtliche Wirkung der Ausfertigung an.

Kurz erklärt: Was ist der Unterschied zwischen einer Ausfertigung und einer beglaubigten Abschrift?

Eine beglaubigte Abschrift bestätigt lediglich, dass ihr Inhalt mit dem Original der Urkunde übereinstimmt. Eine Ausfertigung geht deutlich weiter: Sie vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr und entfaltet dieselben rechtlichen Wirkungen wie das Original. Deshalb wird eine Ausfertigung benötigt, wenn Rechte aus einer notariellen Urkunde geltend gemacht werden sollen.

Häufig gestellte Fragen

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