Nach einem Jahr Elternzeit kehren etwa 45 Prozent der Mütter in den Job zurück. Ein früherer Wiedereinstieg scheitert oft an praktischen Hindernissen, wie dem Stillen des Kindes.🍼🤱
Die Lösung? Home-Office! 👨💻👩💻Ein Harken hat die Home-Office-Lösung allerdings. Sie setzt voraus, dass der Arbeitgeber hiermit einverstanden ist.
Stellt sich der Arbeitgeber quer, kann die Arbeitnehmerin u.U. einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit geltend machen.
Kommt dies nicht in Frage, weil der Arbeitgeber weniger als 15 Mitarbeiter beschäftigt, hat die Arbeitnehmerin jedoch noch ein Ass im Ärmel.♠️♥️♦️♣️
Den Anspruch auf Freistellung zum Stillen während der ersten 12 Monate nach der Entbindung.🤱🍼 Danach kann eine Arbeitnehmerin ihr Kind zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde stillen. Diese Zeit muss weder nachgearbeitet, noch darf hierfür der Lohn gekürzt werden.⚠️
Rechtsanwalt Dr. Stefan Unger, Schwerpunkt Arbeitsrecht
Hessen, Südhessen, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Gernsheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Pfungstadt, Groß-Rohrheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Hofheim, Nordheim, Worms