Vertragsrecht / Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung gehört zu den Uraufgaben der Juristen und zählt zu den bedeutendsten Tätigkeitsfeldern eines Rechtsanwalts. Der Beratung zu den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der vertraglichen Gestaltung kommt somit eine große Bedeutung zu. So können benachteiligende Regelungen sowie teure Streitigkeiten im Nachhinein vermieden werden. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Mandanten von der Investition in die Beratung und Vertragsgestaltung enorm profitieren. Diese konnten mit unserer Unterstützung spätere Kosten und Schäden vermeiden, die die Investitionskosten um ein Vielfaches überstiegen hätten.

Aufgrund der im deutschen Recht geltenden Vertragsfreiheit sind der Vertragstypenvielfalt fast keine Grenzen gesetzt. Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Aspekten der Vertragsgestaltung. Zu den klassischen Vertragstypen gehören insbesondere:

  • Kaufverträge
  • Mietverträge
  • Verwahrungsverträge
  • Schenkungsverträge
  • Bürgschaftsverträge
  • Darlehensverträge

Ihr Ansprechpartner