Notare

Es gibt Situationen im Leben, die nicht nur persönlich bedeutsam sind, sondern auch rechtlich. Etwa, wenn man sich entschließt eine Immobilie zu kaufen, eine Gesellschaft zu gründen, Nachfolgeregelungen für den Tod zu treffen oder einen Ehevertrag zu schließen. Solche Rechtsgeschäfte haben eine große rechtliche Tragweite für alle Beteiligten – sowohl heute als auch in Zukunft. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz für bedeutsame Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars vor.

 

Der Notar führt ein öffentliches Amt aus und ist kraft Gesetzes zur Unabhängigkeit und Neutralität verpflichtet. Er nimmt hoheitliche Befugnisse und Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege wahr. Mit der Zulassung zum Notar wird dieser vom Staat mit der Befugnis ausgestattet, öffentliche Urkunden zu errichten und zu übertragen. Wir beraten Sie insbesondere zu:

  • Immobilienkaufverträgen
  • Überlassungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
  • Dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Nutzungsrechten
  • Gesellschafterversammlungen
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften
  • Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen
  • Vollmachten
  • Gründung von Gesellschaften (GmbH, UG, GmbH & Co. KG usw.)
  • Erbscheinanträge und Ausschlagung von Erbschaften
  • Testamente und Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Auseinandersetzungen des Nachlasses
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge
  • Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Adoptionen und Sorgerechtserklärungen
  • Lebenspartnerschaften