
Josef Unger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim. Sein Zweites Staatsexamen absolvierte er im Gerichtsbezirk des OLG Stuttgarts.
Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt und seinem Einstieg bei Unger Rechtsanwälte im Jahr 1983 spezialisierte sich Josef Unger auf die Betreuung von familienrechtlichen Mandaten. Seit 2000 trägt er den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“.
Er berät spezialisiert zum Familien- und Erbrecht.
Zudem wurde Josef Unger im Jahre 1997 als Notar zugelassen.
Sprachen: Deutsch, Englisch